AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Vitafietz Personal Training Studio & Pilates Atelier – nachfolgend „Vitafietz“ genannt.

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen Vitafietz und dem Klienten/der Klientin (nachfolgend: Klient) geschlossenen Verträge über Kurse bei Vitafietz. Sie sind damit zur Kenntnis genommen, akzeptiert und werden Vertragsbestandteil des jeweils mit Vitafietz abgeschlossenen Vertrages. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise gemäß der aktuellen Angebotsliste. 

§ 2 Teilnahmebedingungen

An den Veranstaltungen und Kursen von Vitafietz kann jeder teilnehmen, der das 18. Lebensjahr überschritten hat, der sich angemeldet hat (s. Anmeldung), der den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt und der die Kursgebühr entrichtet hat, sofern aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Vitafietz behält sich vor, gegebenenfalls ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen zu lassen.

  1. Der Klient willigt ein, eigenverantwortlich an dem Training teilzunehmen und Vitafietz von etwaigen Vorerkrankungen und körperlichen Einschränkungen über das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und aktuell vor der Kursstunde in Kenntnis zu setzen. 
  • Während der Covid-19 Pandemie ist eine Teilnahme an den Kursen ausgeschlossen, wenn der Klient sich unmittelbar vor Kursbeginn auf einer Auslandsreise in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat. Ein Training ist erst 14 Tage nach der Rückkehr wieder möglich, oder wenn der Klient nach der Einreise zwei im Abstand von 5 Tagen ermittelte negative Covid-19-Testergebnisse vorweisen kann.“
  • Fieber, Schnupfen, Husten, starke Kopfschmerzen oder andere Grippe-Symptome schließen eine Teilnahme am Unterricht aus.
  • Pilates wirkt nur effektiv, wenn man es regelmäßig betreibt. Deshalb sind insbesondere die Abonnement-Klienten (§ 5) gehalten, ihre Kursstunden 4x monatlich (44 Trainingseinheiten) bzw. 6x monatlich (62 Trainingseinheiten) oder 8x monatlich (80 Trainingseinheiten) in Anspruch zu nehmen. Auf die Möglichkeit des Verfalls nicht gebuchter Stunden wird ausdrücklich hingewiesen, s. § 11. 

§ 3 Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag kommt mit Buchung über das Online Buchungssystem von Vitafietz, durch Anruf, Anmeldung vor Ort, per Brief, Email oder Facebook-Nachricht zustande. Die Teilnahme am Vitafietz Angebot (Kurspakete / Abonnements) führt zu einer Registrierung und Online-Eintragung im Vitafietz Buchungssystem. 
  • Ein Kursbesuch ist nur über die Onlineanmeldung möglich.
  • Der Klient kann dann über eine passwortgeschützte Anmeldung im Online-Kursplaner sein Profil einrichten und von dort aus Kursbesuche online anmelden, stornieren bzw. umbuchen.

§ 4 Widerrufsrecht

Verpflichtung zur nachstehenden Information über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (gem. §§ 312 ff BGB).

Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

  1. Wenn Sie Ihren Kurs bei uns per Brief, Telefon, Fax, E-Mail oder online gebucht haben, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

Vitafietz
Personal Training Studio Pilates Atelier

Brückenstraße 45

69120 Heidelberg

info@vitafietz.de

„Fernabsatzverträge“ liegen bei Kursbuchungen vor, die nicht persönlich in unserem Studio erfolgen, sondern online oder per E-Mail.

  • Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bis dahin beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

Kann die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt beziehungsweise an Vitafietz herausgeben werden, müssen Klienten insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Klienten die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Für Klienten beginnt die Frist mit der Absendung der Widerrufserklärung, für Vitafietz mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten vollständig erfüllt ist, bevor der Klient sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

§ 5 Vertragskategorien

Den Klienten stehen die in der jeweils gültigen Angebots- und Preisliste aufgeführten Vertragskategorien zur Verfügung, auf die ausdrücklich verwiesen und Bezug genommen wird.

§ 6 Kursdurchführung

  1. Klienten der Kurse mit 44 Jahres-Einheiten haben das Recht viermal pro Monat an einem ihrer gewählten Kurse teilzunehmen.
  • Klienten der Kurse mit 62 Jahres-Einheiten haben das Recht sechsmal pro Monat an einem ihrer gewählten Kurse teilzunehmen.

Klienten der Kurse mit 80 Jahres-Einheiten haben das Recht achtmal pro Monat an einem ihrer gewählten Kurse teilzunehmen.

Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass sich die gewählten Kursstunden        rechnerisch summarisch auf 12 Monate verteilen.

  • Es bestehen folgende Mindest-Klientenzahlen für das Zustandekommen bzw. die Durchführung der Kurse: bei Mattentraining vier (4) und bei Allegro Reformer drei (3) Klienten. 
  • Bei Unterschreitung dieser Mindestgrößen ist Vitafietz berechtigt, den Kurs abzusagen bzw. zu verlegen.
  • Die rechtzeitig bekanntgegebenen Betriebsruhezeiten sind zu beachten.
  • Die Kursteilnahme wird online über das Vitafietz Buchungssystem gebucht. Wird ein gebuchter Termin bei Nichtteilnahme nicht 48 Stunden vorher abgesagt, wird die Leistung für die jeweilige Trainingswoche als „teilgenommen“ verrechnet. Ein Anspruch des Klienten für einen Ersatztermin ist ausgeschlossen. 
  • Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer Kursstunde durch einen bestimmten Trainer/Trainerin und/oder zu einer festen, bestimmten Uhrzeit oder einem festen Tag. Maßgeblich ist der wöchentliche Buchungsplan.
  • Meldet sich der Klient über eine Warteliste für eine Kursstunde an, kommt eine verbindliche Buchung der Kursstunde zustande, wenn der Klient über die Warteliste nachrückt. Zur Vermeidung von Nachteilen ist der Klient deshalb bei einer Anmeldung über eine Warteliste gehalten zu beobachten, ob er in die gewünschte Kursstunde nachrückt.

§ 7 Vertragslaufzeiten

  1. Abonnement-Verträge
  1. Der jeweilige Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Klient nicht ausdrücklich spätestens 2 Monate vor Vertragsende der Verlängerung widerspricht.
  • Im Falle des Widerspruchs endet automatisch nach 12 Monaten das Vertragsverhältnis und damit automatisch auch das Recht des Klienten an einem Kurs teilzunehmen. Letzteres gilt auch, wenn vorzeitig die gebuchten Kurseinheiten vollständig in Anspruch genommen worden sind.

Der Klient verfolgt eigenverantwortlich den Beendigungszeitpunkt. Für die Buchung eines (neuen) Anschlusskurses / Abonnements ist der Klient selbst verantwortlich.

  • Einsteigerpakete und Probestunden
  1. Die Stunden für Einsteigerpakete werden zu einem bestimmten Kurstermin gebucht. Somit endet die Vertragslaufzeit für einmalig buchbare Einsteigerpakete jeweils mit Ablauf der (letzten) gebuchten Kursstunde bzw. 1 Monat nach Buchung.
  • Die Vertragslaufzeit für die einmalig buchbare Probestunde endet mit Ablauf der Stunde bzw. 4 Wochen nach Buchung.

§ 8 Außerordentliche Kündigung des Abonnements

  1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Die Kündigung ist nur unter Wahrung der Schriftform (z.B. per Brief oder E-Mail) wirksam.
  • Für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung bei der jeweiligen Vertragspartei maßgeblich.

§ 9 Bezahlung 

Die Bezahlung der gebuchten Kurse/Stunden erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmodalitäten.

Hat der Klient bis zur außerordentlichen Kündigung eine höhere Anzahl an Kursstunden in Anspruch genommen, als sie ihm bei rechnerischer Betrachtung auf Basis einer 12-Monatsberechnung durchschnittlich monatlich/wöchentlich zusteht, ist er zum Ausgleich der Mehrstunden gegenüber Vitafietz verpflichtet.

§ 10 Aufrechnung mit Gegenansprüchen und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Klient ist zur Aufrechnung, auch wenn etwaige Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Vitafietz anerkannt wurden oder unbestritten sind.
  2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Klient nur befugt, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.

§ 11 Versäumnis des Klienten

  1. Nicht in Anspruch genommene Termine verfallen, sofern sie nicht 48 Stunden vor Kursbeginn abgesagt wurden. Bis 48 Stunden vor Kursbeginn abgesagte Termine können, wenn es das Platzangebot zulässt, nachgeholt werden. Es besteht jedoch in diesen Fällen kein Anspruch auf eine Nachholung der Stunden bzw. auf einen finanziellen Ausgleich. Spätestens nach Ablauf der Vertragsdauer verfallen alle offenen Termine.
  • 4x monatlich (44 Trainingseinheiten) bzw. 6x monatlich (62 Trainingseinheiten) oder 8x monatlich (80 Trainingseinheiten) in Anspruch zu nehmen.
  • ucht zu haben.
  • Wird die Soll-Stundenanzahl innerhalb eines Quartals nicht erreicht, können ungenutzte Trainingseinheiten nicht ins Folgequartal übernommen werden und müssen verfallen.
  • Nicht in Anspruch genommene Kursstunden sind nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Der Klient ist für das Reservieren und Absagen oder Umbuchen seines Platzes eigenverantwortlich.
  • Der Klient verpflichtet sich im Interesse eines für alle geordneten Studiobetriebes so rechtzeitig zum vereinbarten Trainingstermin zu erscheinen, dass ein pünktlicher Kursbeginn gewährleistet ist. Das beinhaltet auch das Mitbringen der erforderlichen Kursutensilien (geeignete Kleidung, Fußsocken, Handtücher für Kopf und Gerät. Auch die verpflichtenden Hygieneregeln sind einzuhalten. Bei Verspätung bzw. festgestellter Unvollständigkeit der erforderlichen Kursutensilien und Hygieneregeln besteht kein Anspruch des Klienten auf Teilnahme am Kurs und die damit als versäumt zu wertende Kursstunde kann nicht nachgeholt werden bzw. ist vom Klienten zu vergüten.
  • Bei Verspätung besteht kein Anspruch des Klienten auf Teilnahme am Kurs und die damit als versäumt zu wertende Kursstunde kann nicht nachgeholt werden bzw. ist vom Klienten zu vergüten.

§ 12 Kursausfall und Kursverlegung

  1. Vitafietz kann in den folgenden Fällen einen Kurs stornieren oder verlegen:
  1. wenn der gebuchte Kurs in die Zeit der Betriebsruhe fällt
  2. wenn die genannten Mindestzahlen der Klienten für die Durchführung eines Kurses (vgl. § 6 Abs. 1 (1), (2) nicht erreicht werden.
  3. bei Lehrerausfall ohne Ersatz
  4. bei gefährlichen/extremen Witterungsbedingungen 
  5. wegen Urlaub oder Krankheit des Kursleiters
  6. bei behördlicher angeordneter Studioschließung
  • In den Fällen a.-f. wird den Pilates Einsteiger- und Prepaid- bzw. Drop-In Klienten eine zeitnahe Ersatzstunde geboten. Für die Gruppenabonnenten gilt die Kursstunde als nicht durchgeführt.

  • Klienten sind gehalten, die ausgefallene Kursstunde zeitnah innerhalb eines Monats nachzuholen. Weitere Ansprüche der Klienten wegen der Nichtdurchführung von Kursen sind ausgeschlossen.
  • Vitafietz ist bemüht, den Ausfall einer Kursstunde den Klienten frühzeitig bekannt zu geben.
  • Im Fall f. wird Vitafietz angemessene, adäquate Alternativangebote online unterbreiten, die den behördlichen Anordnungen Rechnung tragen. In diesem Fall erfolgt eine Berechnung für die Dauer der Maßnahme zu einem gesonderten Tarif. Erklärt der Klient ausdrücklich, damit nicht einverstanden zu sein und pausieren zu wollen, werden die Parteien für die Zeit der Studioschließung von der Pflicht zur wechselseitigen Leistungserbringung befreit. Trainingseinheiten, die aufgrund der Pause nicht verbraucht werden, können nach der Wiederöffnung nicht nachgeholt werden und verfallen. Die Pause hat keinen Einfluss auf die Vertragsdauer.  

§ 13 Haftung

  1. Vitafietz haftet für Schäden jeglicher Art nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentlich ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung der Klient vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  • Bei bestehenden Vorerkrankungen oder körperlichen Einschränkungen verpflichtet sich der Klient, die Kursleitung unbedingt vorher hierüber zu informieren. Aktuelle Erkrankungen und Einschränkungen sind unaufgefordert vor Beginn der Kursstunde der Trainingsleitung bekannt zu geben.
  • Bei Verletzung dieser Informationspflicht ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern der Schaden in einem Zusammenhang mit der Vorerkrankung oder der körperlichen Einschränkung steht.

§ 14 Leistungsumfang, Schriftform, Vertragsänderungen

Diese Geschäftsbedingungen geben die vollständigen Grundlagen für das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen Vitafietz und dem Klienten wieder und sind mit dem Vertragsabschluss vom Klienten anerkannt. Sie ersetzen etwaige vorangegangene mündliche oder schriftliche Vereinbarungen. Die Bestimmungen des Vertrages können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen Vitafietz und dem Klienten abgeändert werden. Vitafietz behält sich vor, den Vertrag zu verändern, insbesondere wenn Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages nur durch Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Klient nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht. Vitafietz wird die Klienten unverzüglich über etwaige Vertragsänderungen unterrichten. Der Kursleiter ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

§ 15 Studioordnung

Die Klienten sind verpflichtet, die jeweils gültige Studioordnung zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.

§ 16 Datenschutz

Zum Zweck einer effektiven Betreuung ihrer Klienten speichert Vitafietz intern persönliche Daten. Diese unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und werden ohne Einwilligung der betroffenen Klienten nicht extern weitergegeben. Auf die entsprechenden Erklärungen gem. der Datenschutzgrundverordnung wird verwiesen.

Heidelberg, den 15.10.2020